ANTRAG ONLINE - GEBÄUDEVERMESSUNG

Die Kosten richten sich nach dem Herstellungswert und der aktuell gültigen Kostenordnung für das Amtliche Vermessungswesen. Für konkrete Kostenschätzungen wenden Sie sich bitte direkt per Mail, Telefon oder persönlich vor Ort an uns.

Falls Sie eine Gebäudeabsteckung für die Bauphase benötigen, kontaktieren Sie uns gerne direkt per Mail, Telefon oder vor Ort!

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Als Herstellungswert muss der Wert des errichteten Gebäudes einschließlich Nebengebäuden sowie Baunebenkosten (beispielsweise Genehmigungs- und Planungskosten) und mit Steuern angenommen werden. Eigenleistungen sind mit entsprechend angemessenen Geldwerten anzurechnen. Üblicherweise entspricht der Herstellungswert der Summe bestimmter Kostengruppen aus DIN 276: 300+400+700 (brutto). Diese können Sie ggf. bei Ihrem Architekten erfragen. Erhaltene Fördermittel oder Vergünstigungen dürfen nicht abgezogen werden.
Baugrundstück und Katasterbezeichnung (sofern bekannt)
Gebäudevermessungen erledigen wir in der Regel im örtlichen Zusammenhang mit weiteren Vermessungsarbeiten aus dem näheren Umfeld. Dauer und Umfang können stark variieren. Meist reicht es aus, die Arbeiten ohne konkreten Termin von uns ausführen zu lassen, solang keine verschlossenen Gärten o.Ä. Einschränkungen darstellen. Selbstverständlich melden wir uns vor Ort noch einmal an. Geben Sie bitte unbedingt an, falls Sie aus besonderen Gründen möglichst zeitnah eine Gebäudevermessung benötigen. So können wir schnell einen Termin absprechen und alles Weitere in die Wege leiten.
Bitte geben Sie im Folgenden Ihre Kontakten für die Bearbeitung Ihres Antrages ein. Bitte beachten Sie, dass nur Eigentümer und in Einzelfällen sonstige Berechtigte einen Antrag auf Gebäudevermessung stellen können. Die Zustimmung des Eigentümers sowie eines ggf. dritten Kostenträgers muss in jedem Falle vorliegen.
Antragsteller
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Die Kosten richten sich nach dem Herstellungswert gemäß der aktuell gültigen Kostenordnung für das Amtliche Vermessungswesen. Für konkrete Kostenschätzungen wenden Sie sich bitte direkt per Mail, Telefon oder persönlich vor Ort an uns.

Falls Sie eine Gebäudeabsteckung für die Bauphase benötigen, kontaktieren Sie uns gerne direkt per Mail, Telefon oder vor Ort!

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Als Herstellungswert muss der Wert des errichteten Gebäudes einschließlich Nebengebäuden sowie Baunebenkosten (beispielsweise Genehmigungs- und Planungskosten) und mit Steuern angenommen werden. Eigenleistungen sind mit entsprechend angemessenen Geldwerten anzurechnen. Üblicherweise entspricht der Herstellungswert der Summe bestimmter Kostengruppen aus DIN 276: 300+400+700 (brutto). Diese können Sie ggf. bei Ihrem Architekten erfragen. Erhaltene Fördermittel oder Vergünstigungen dürfen nicht abgezogen werden.
Baugrundstück und Katasterbezeichnung (sofern bekannt)
Gebäudevermessungen erledigen wir in der Regel im örtlichen Zusammenhang mit weiteren Vermessungsarbeiten aus dem näheren Umfeld. Dauer und Umfang können stark variieren. Meist reicht es aus, die Arbeiten ohne konkreten Termin von uns ausführen zu lassen, solang keine verschlossenen Gärten o.Ä. Einschränkungen darstellen. Selbstverständlich melden wir uns vor Ort noch einmal an. Geben Sie bitte unbedingt an, falls Sie aus besonderen Gründen möglichst zeitnah eine Gebäudevermessung benötigen. So können wir schnell einen Termin absprechen und alles Weitere in die Wege leiten.
Bitte geben Sie im Folgenden Ihre Kontakten für die Bearbeitung Ihres Antrages ein. Bitte beachten Sie, dass nur Eigentümer und in Einzelfällen sonstige Berechtigte einen Antrag auf Gebäudevermessung stellen können. Die Zustimmung des Eigentümers sowie eines ggf. dritten Kostenträgers muss in jedem Falle vorliegen.
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