info@vermessung-timmen.de
tel:+49 (4471) 919 00
Eisenbahnweg 3149661 Cloppenburg
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Amtliche Vermessungswesen sind Grundstückseigentümer*innen und sonstige Berechtigte verpflichtet, die Vermessung von neuen oder im Grundriss veränderten Gebäuden zu veranlassen.
Mit der Beauftragung kommen Sie Ihrer Pflicht schon frühzeitig nach und müssen keine weiteren Schritte ergreifen. Wir informieren das zuständige Katasteramt über Ihren Antrag, sodass Sie zukünftig keine Aufforderung zur weiteren Veranlassung erhalten.
Mit der Beauftragung kommen Sie Ihrer Pflicht schon frühzeitig nach und müssen keine weiteren Schritte ergreifen. Wir informieren das zuständige Katasteramt über Ihren Antrag, sodass Sie zukünftig keine Aufforderung zur weiteren Veranlassung erhalten. Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Kostenordnung für das Amtliche Vermessungswesen.
© Vermessungsbüro Timmen
IMPRESSUM | DATENSCHUTZ
© Vermessungsbüro TimmenIMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG