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ÖFFENTLICH BESTELLTE VERMESSUNGSINGENIEURE

Der ÖbVI ist an die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen gebunden und unterliegt daher nur dem Leistungswettbewerb. Er untersteht der Dienst- und Fachaufsicht einer vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport bestimmten Aufsichtsbehörde.

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Gleichzeitig sind wir neben der Tätigkeit als ÖbVI auch privatrechtlich als Vermessungsbüro tätig und können so anderweitige technische Vermessungsarbeiten – beispielsweise Gebäudeabsteckungen - ausführen. Diese dürfen in der Funktion als ÖbVI bzw. als Behörde (vom Katasteramt) nicht durchgeführt werden. Dabei gehen wir gern flexibel und individuell auf Ihr Anliegen ein.