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ÖFFENTLICH BESTELLTE VERMESSUNGSINGENIEURE

Der ÖbVI ist an die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen gebunden und unterliegt daher nur dem Leistungswettbewerb. Er untersteht der Dienst- und Fachaufsicht einer vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport bestimmten Aufsichtsbehörde.

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Gleichzeitig sind wir neben der Tätigkeit als ÖbVI auch privatrechtlich als Vermessungsbüro tätig und können so anderweitige technische Vermessungsarbeiten – beispielsweise Gebäudeabsteckungen - ausführen. Diese dürfen in der Funktion als ÖbVI bzw. als Behörde (vom Katasteramt) nicht durchgeführt werden. Dabei gehen wir gern flexibel und individuell auf Ihr Anliegen ein.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind hochqualifizierte Experten des Vermessungswesens. Als beliehene Freiberufler erfüllen wir hoheitliche Aufgaben für den Staat und sind damit funktional einer Behörde gleichgestellt.

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