

Hier: Amtlicher Lageplan als Urkunde, beispielsweise für eine Baugenehmigung
→ Informationen zu einem einfachen Auszug aus der Liegenschaftskarte finden Sie hier
Für eine Baugenehmigung (auch Baumitteilung/ Bauanzeige) wird in Niedersachsen nach Bauvorlagenverordnung ein Amtlicher Lageplan benötigt. Diese Urkunde enthält einen Kartenteil mit dem betroffenen Baugrundstück samt Nachbarflächen sowie weitere beschreibende Inhalte zu Eigentümern und Flächen.
Amtliche Lagepläne dürfen von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren sowie Katasterämtern erstellt und beglaubigt werden.
Im Regelfall ist für ihr Vorhaben ein einfacher Lageplan ausreichend. Für besondere Beurteilung von Grenzabständen und Bebauung sind in Einzelfällen weitere Angaben nötig, die in einem qualifizierten Lageplan enthalten sind. Die Entscheidung, welche Ausführung verlangt wird, liegt bei der Baugenehmigungsbehörde.
Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung für das Amtliche Vermessungswesen in der jeweils gültigen Fassung. Gerne beraten wir Sie telefonisch, per Mail oder vor Ort über das Thema Lageplan und anfallende Kosten.
Ein einfacher Lageplan enthält nach den Vorgaben der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung insbesondere Informationen zu
Im Kartenteil wird das Baugrundstück grafisch hervorgehoben, sodass Gebäudebestand und Grenzverläufe auf dem betroffenen Baugrundstück und den Nachbarflurstücken gut erkennbar sind.
Zusätzliche Angaben können auf Anfrage erhoben und eingetragen werden.
Ein qualifizierter Lageplan erweitert die Inhalte des einfachen Lageplans gemäß der Vorgaben der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung um weitere Aspekte:
Zum Abgleich des Kartenbildes mit dem tatsächlichen Gebäudebestand sind wir in der Regel an einem abgesprochenen Termin bei Ihnen vor Ort und führen die ggf. nötigen weiteren Vermessungen durch.
Ein einfacher Lageplan enthält nach den Vorgaben der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung insbesondere Informationen zu
Im Kartenteil wird das Baugrundstück grafisch hervorgehoben, sodass Gebäudebestand und Grenzverläufe auf dem betroffenen Baugrundstück und den Nachbarflurstücken gut erkennbar sind.
Zusätzliche Angaben können auf Anfrage erhoben und eingetragen werden.
Ein qualifizierter Lageplan erweitert die Inhalte des einfachen Lageplans gemäß der Vorgaben der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung um weitere Aspekte:
Zum Abgleich des Kartenbildes mit dem tatsächlichen Gebäudebestand sind wir in der Regel an einem abgesprochenen Termin bei Ihnen vor Ort und führen die ggf. nötigen weiteren Vermessungen durch.
Neben dem analogen, gesiegelten Lageplan fertigen wir auch gern eine digitale Planungsgrundlage für Sie bzw. Ihr Architektur-/Planungsbüro an. Dabei verwenden wir gängige Dateiformate (z.B. .dxf/.dwg). So können die weiteren Arbeiten an den Bauvorlagen zeitgemäß digital erfolgen.