GRENZVERMESSUNG
Eigentum und Grenzen sind ein wichtiges und schützenswertes Gut. Sie haben große Relevanz für wichtige Themen wie die Eigentumssicherung, Besteuerung und Bebauung. Als zentraler Bestandteil des Liegenschaftskatasters sind Flurstücksgrenzen eines unserer Hauptarbeitsfelder. Dabei stehen uns verschiedene, rechtlich vorgebenene Instrumente zur Verfügung, um Grenzpunkte anzuzeigen, wiederherzustellen oder neu festzulegen.
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir wie auch die niedersächsischen Katasterämter befugt, derartige Vermessungsarbeiten durchzuführen. Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung für das Amtliche Vermessungswesen in der jeweils gültigen Fassung.
Gerne beraten wir Sie telefonisch, per Mail oder vor Ort über Ablauf, Terminierung und anfallende Kosten.
Bei einer Amtlichen Grenzauskunft werden Grenzpunkte vor Ort angezeigt. Wir suchen alte Grenzmarken auf und können meist auch bei fehlenden Grenzsteinen aufzeigen, wo die Grenze verläuft. Pflöcke oder auch Farbmarkierungen dienen zur Kennzeichnung und schaffen einen guten Überblick vor Ort.
Fehlende Grenzmarken dürfen in diesem Verfahren allerdings nicht durch neue ersetzt werden. Gleiches gilt für beschädigte, verrückte oder schiefe Vermarkungen. Für Rechtssicherheit auf den letzten Zentimeter sollte auf eine Grenzfeststellung zurückgegriffen werden.
Für eine Amtliche Grenzauskunft müssen katastertechnische Rahmenbedingungen gegeben sein, die wir im Vorfeld gerne für Sie prüfen.
Anwendungsbeispiele:
Straßenausbau, Anlegung eines Gartens, Errichten eines Zaunes
Ein Grenzfeststellungsverfahren schafft Rechtssicherheit und Akzeptanz. Sind die Grenzsteine nicht mehr auffindbar, so können in diesem förmlichen Verfahren unter Wahrung der Rechte aller Betroffener die alten Grenzmarken festgestellt und wenn nötig erneuert werden.
Dies löst Unklarheiten zwischen Nachbarn oder ermöglicht zweifelsfreie Grenzbebauungen.
Gern beraten wir Sie, ob für Ihr Anliegen eine Amtliche Grenzauskunft hinreichend genau durchgeführt werden kann oder eine Grenzfeststellung die beste Lösung bietet.
Anwendungsbeispiele:
Bebauung, Zaunbau, fehlende Grenzmarken
Für den Verkauf von Grundstücksteilen, die Aufteilung in Erbschaftsangelegenheiten oder auch die Halbierung eines Doppelhaus-Grundstücks müssen neue Grenzen festgelegt werden.
Bei einer Zerlegung führen wir die nötigen Vermessungen vor Ort durch und setzen die neuen Grenzmarken zentimetergenau. Dieses förmliche Verfahren mit Beteilung aller betroffener Parteien schafft ein genaues und rechtssicheres Ergebnis.
Liegen besondere katastertechnische Rahmenbedingungen vor, können wir die Aufteilung auch ohne Vermessung vor Ort nur „auf dem Papier“ im Zuge einer sogenannten Sonderung durchführen. Dabei werden keine Grenzmarken vor Ort gesetzt, allerdings läuft das Verfahren insgesamt günstiger und schneller ab. Gern prüfen wir für Sie, ob eine Sonderung möglich und für Ihr Vorhaben geeignet ist.
Auf Wunsch leiten wir alle nötigen Unterlagen nach der Vermessung zeitnah an Ihren Notar weiter, damit die Umschreibung im Grundbuch vorgenommen werden kann.
AMTLICHE GRENZAUSKUNFT - ANZEIGE IHRER GRENZPUNKTE
Bei einer Amtlichen Grenzauskunft werden Grenzpunkte vor Ort angezeigt. Wir suchen alte Grenzmarken auf und können meist auch bei fehlenden Grenzsteinen aufzeigen, wo die Grenze verläuft. Pflöcke oder auch Farbmarkierungen dienen zur Kennzeichnung und schaffen einen guten Überblick vor Ort.
Fehlende Grenzmarken dürfen in diesem Verfahren allerdings nicht durch neue ersetzt werden. Gleiches gilt für beschädigte, verrückte oder schiefe Vermarkungen. Für Rechtssicherheit auf den letzten Zentimeter sollte auf eine Grenzfeststellung zurückgegriffen werden.
Für eine Amtliche Grenzauskunft müssen katastertechnische Rahmenbedingungen gegeben sein, die wir im Vorfeld gerne für Sie prüfen.
Anwendungsbeispiele:
Straßenausbau, Anlegung eines Gartens, Errichten eines Zaunes
GRENZFESTSTELLUNG IHRER GRENZPUNKT- UND GRENZVERLÄUFE
Ein Grenzfeststellungsverfahren schafft Rechtssicherheit und Akzeptanz. Sind die Grenzsteine nicht mehr auffindbar, so können in diesem förmlichen Verfahren unter Wahrung der Rechte aller Betroffener die alten Grenzmarken festgestellt und wenn nötig erneuert werden.
Dies löst Unklarheiten zwischen Nachbarn oder ermöglicht zweifelsfreie Grenzbebauungen.
Gern beraten wir Sie, ob für Ihr Anliegen eine Amtliche Grenzauskunft hinreichend genau durchgeführt werden kann oder eine Grenzfeststellung die beste Lösung bietet.
Anwendungsbeispiele:
Bebauung, Zaunbau, fehlende Grenzmarken
ZERLEGUNG UND SONDERUNG FÜR NEUE GRENZEN (FÜR GRUNDSTÜCKSTEILUNG)
Für den Verkauf von Grundstücksteilen, die Aufteilung in Erbschaftsangelegenheiten oder auch die Halbierung eines Doppelhaus-Grundstücks müssen neue Grenzen festgelegt werden.
Bei einer Zerlegung führen wir die nötigen Vermessungen vor Ort durch und setzen die neuen Grenzmarken zentimetergenau. Dieses förmliche Verfahren mit Beteilung aller betroffener Parteien schafft ein genaues und rechtssicheres Ergebnis.
Liegen besondere katastertechnische Rahmenbedingungen vor, können wir die Aufteilung auch ohne Vermessung vor Ort nur „auf dem Papier“ im Zuge einer sogenannten Sonderung durchführen. Dabei werden keine Grenzmarken vor Ort gesetzt, allerdings läuft das Verfahren insgesamt günstiger und schneller ab. Gern prüfen wir für Sie, ob eine Sonderung möglich und für Ihr Vorhaben geeignet ist.
Auf Wunsch leiten wir alle nötigen Unterlagen nach der Vermessung zeitnah an Ihren Notar weiter, damit die Umschreibung im Grundbuch vorgenommen werden kann.